Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06   

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OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06 (https://dejure.org/2006,2741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2006 - 15 W 166/06 (https://dejure.org/2006,2741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2006 - 15 W 166/06 (https://dejure.org/2006,2741)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Übergangsregelung für bereits durchgeführte Balkonsanierungen aufgrund der Pflicht zur Gleichbehandlung der Miteigentümer sowie der Gewährung von Vertrauensschutz; Zulässigkeit eines abändernden Zweitbeschlusses über die Instandhaltungslast von ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abändernder Zweitbeschluss zur Sanierung des Balkons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: Änderung eines früheren Kostenzuweisungsbeschlusses (IMR 2007, 152)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 296
  • BauR 2007, 932
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    "In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass bei abweichender Errichtung eines Gebäudes von den ursprünglichen Plänen ein aus § 22 WEG abzuleitender, auf § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG gestützter Beseitigungsanspruch gegen den Wohnungseigentumserwerber nicht besteht, auch wenn er die geänderte Bauausführung beim Kauf des Wohnungseigentums durch entsprechende Abreden mit dem Bauträger veranlasst hat, wenn zur Zeit der baulichen Ausgestaltung eine werdende Eigentümergemeinschaft im vorgenannten Sinne noch nicht besteht (vgl. BayObLGZ 1987, 79, 83; BayObLG NJW-RR 1986, 954; 1988, 487 und 1994, 276).

    Insbesondere sind auch die anfallenden Kosten der Beseitigung von allen Wohnungseigentümern zu tragen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955 und NJW-RR 1994, 276).

    Eine "werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" entsteht in dem Zeitpunkt, in dem zwar noch der Bauträger als Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch eingetragen ist, sich die künftigen Wohnungseigentümer aber, ohne rechtlich schon solche zu sein, wie Wohnungseigentümer verhalten; dazu wird verlangt, dass ein gültiger Erwerbsvertrag vorliegt und die Wohnungseigentumsanwärter die Eigentumswohnung nicht nur in Besitz genommen haben, sondern für sie auch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1987, 78, 83 und 1990, 101, 102; BayObLG NJW-RR 1994, 276, 277; Senat, a.a.O.).

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    "In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass bei abweichender Errichtung eines Gebäudes von den ursprünglichen Plänen ein aus § 22 WEG abzuleitender, auf § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG gestützter Beseitigungsanspruch gegen den Wohnungseigentumserwerber nicht besteht, auch wenn er die geänderte Bauausführung beim Kauf des Wohnungseigentums durch entsprechende Abreden mit dem Bauträger veranlasst hat, wenn zur Zeit der baulichen Ausgestaltung eine werdende Eigentümergemeinschaft im vorgenannten Sinne noch nicht besteht (vgl. BayObLGZ 1987, 79, 83; BayObLG NJW-RR 1986, 954; 1988, 487 und 1994, 276).

    Insbesondere sind auch die anfallenden Kosten der Beseitigung von allen Wohnungseigentümern zu tragen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955 und NJW-RR 1994, 276).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    Die gestellten Anträge betreffen die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und nicht den Rechtsverkehr des Verbandes und sind daher eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen (BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061).

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitragsansprüchen (§ 16 Abs. 2 WEG) gegen einzelne Wohnungseigentümer (vgl. BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339; dem folgend Senat, NZM 2004, 504 = NJW-RR 2004, 805) kann auch dem negativen Abstimmungsergebnis Beschlussqualität nicht abgesprochen werden.

    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Anfechtungsantrag ergibt sich ohne weiteres daraus, dass eine Bestandskraft des Beschlusses vom 28.4.2005 dem Leistungsantrag entgegen stünde (vgl. BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339).

  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    In bezug auf Balkone und Dachterrassen ist allgemein anerkannt, dass nur diese Sondereigentum sein kann, während die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung zwingend dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind (Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 1995 - 15 W 93/95; vom 26. September 1995 - 15 W 176/95; ZMR 1997, 193 = NJWE-MietR 1997, 114; BayObLG …

    Nicht sondereigentumsfähig ist ferner der Estrich (Senat, ZMR 1997, 193; BayObLG NJW-RR 1994, 598).

  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339; dem folgend Senat, NZM 2004, 504 = NJW-RR 2004, 805) kann auch dem negativen Abstimmungsergebnis Beschlussqualität nicht abgesprochen werden.

    Im Wohnungseigentumsverfahren als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig (BayObLG WuM 1993, 85; WE 1997, 438; NZM 2000, 515, Senat, NJW-RR 2004, 805 = NZM 2004, 504).

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    Eine "werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" entsteht in dem Zeitpunkt, in dem zwar noch der Bauträger als Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch eingetragen ist, sich die künftigen Wohnungseigentümer aber, ohne rechtlich schon solche zu sein, wie Wohnungseigentümer verhalten; dazu wird verlangt, dass ein gültiger Erwerbsvertrag vorliegt und die Wohnungseigentumsanwärter die Eigentumswohnung nicht nur in Besitz genommen haben, sondern für sie auch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1987, 78, 83 und 1990, 101, 102; BayObLG NJW-RR 1994, 276, 277; Senat, a.a.O.).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    Eine "werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" entsteht in dem Zeitpunkt, in dem zwar noch der Bauträger als Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch eingetragen ist, sich die künftigen Wohnungseigentümer aber, ohne rechtlich schon solche zu sein, wie Wohnungseigentümer verhalten; dazu wird verlangt, dass ein gültiger Erwerbsvertrag vorliegt und die Wohnungseigentumsanwärter die Eigentumswohnung nicht nur in Besitz genommen haben, sondern für sie auch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1987, 78, 83 und 1990, 101, 102; BayObLG NJW-RR 1994, 276, 277; Senat, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.07.1997 - 15 W 482/96

    Haftet Wohnungeigentümer bei Baumängeln durch Sonderwünsche?

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 21.7.1997 (FGPrax 1997, 216 = NJW-RR 1998, 371) ausgeführt:.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
    Ist eine Angelegenheit weder durch das WEG noch durch Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen, kann eine Regelung durch Mehrheitsbeschluss nicht erfolgen: Der Mehrheit fehlt von vornherein jede Beschlusskompetenz, die Wohnungseigentümerversammlung ist für eine Beschlussfassung absolut unzuständig (vgl. BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung

  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Frankfurt, 09.07.1986 - 20 W 357/85
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92

    Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 14/92

    Bestimmtheit eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Festgestellt ist nur, dass der Beklagte auf dem Dachgarten einen Dachvorbau errichtet hat und dass der Dachgarten, was nach § 5 WEG mit ähnlichen Einschränkungen wie bei Balkonen (dazu: Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 58-61) rechtlich möglich ist (BayObLG, WuM 1994, 152, 153; OLG Celle, OLGR 2007, 396, 397; OLG Hamm, ZWE 2007, 135, 139; OLG München, ZWE 2012, 316 f.; Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 68; Hügel/Elzer, WEG, § 5 Rn. 40 Stichwort Dachterrasse; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 5 Rn. 19), ausweislich der Teilungserklärung zum Sondereigentum des Beklagten gehört.
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der

    cc) In der Sache entspräche eine abweichende Kostenverteilung, wie sie hier beschlossen worden ist, den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung deshalb nur, wenn für alle gleich gelagerten Instandsetzungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Maßstabskontinuität eine entsprechende abweichende Kostenverteilung beschlossen würde (OLG Hamm ZMR 2007, 296, 297; Becker in Bärmann, aaO, § 16 Rdn. 118; Jennißen in Jennißen, aaO, § 16 Rdn. 77; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO, § 16 Rdn. 93 a.E.; Palandt/Bassenge, aaO, § 16 WEG Rdn. 14; Elzer in Riecke/Schmid, aaO § 16 Rdn. 119).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer

    Eine Ungleichbehandlung dahingehend, die Eigentümer, die aufgrund des Beschlusses aus dem Jahre 1983 die Kosten für die Sanierung der Fenster vollständig selbst getragen haben, nunmehr über ihre Beiträge zu den Gemeinschaftskosten zusätzlich die Sanierung der Fenster anderer Wohnungseigentümer mittragen lassen zu müssen, sei nicht hinnehmbar und führe, wenn man die Gesamtheit der für die Tragung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten innerhalb der Gemeinschaft geltenden Regelung ins Auge fasse, zu einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke (OLG Hamm, ZWE 2007, 135).
  • LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13

    Fensteraustausch: Beschluss über Kostenerstattung

    Damit bleibt festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung Übergangsregelungen, die der grundlegenden Änderung der Rechtsprechung im Jahre 2000 Rechnung tragen, unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen können, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der notwendigen Gleichbehandlung der einzelnen Wohnungseigentümer sowie der Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber früher getroffenen gemeinschaftlichen Regelungen (OLG Düsseldorf ZMR 2008, 732, zitiert bei juris Rd.-Nr. 44; OLG Hamm, ZWE 2007, 135 ff.).
  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 117/06
    Deshalb kann dem erkennbaren Willen des Antragstellers auch dann Rechnung getragen werden, wenn er zwar nicht im Wortlaut des Antrages, wohl aber in seiner Begründung hinreichend Ausdruck gefunden hat (vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 296 ff, 297).
  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    Die Wohnungseigentümer müssen über die im einzeln vorzunehmenden Maßnahmen beschließen; erst auf dieser Grundlage kommt dann eine Auftragserteilung nebst entsprechender Zahlungsverpflichtung im Außenverhältnis in Betracht (vgl. dazu auch Spielbauer/Then, a. a. O., § 21, Rdnr. 29 zur Entscheidung des OLG Hamm, ZMR 2007, 296).
  • AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 20/23

    Was genehmigt werden soll, muss vor Beschlussfassung feststehen!

    Der benachteiligte Eigentümer - hier die Klägerin - hat anderenfalls aus § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG einen Anspruch darauf, dass gleichgelagerte Einzelfälle nicht willkürlich ungleich behandelt werden (s. OLG Hamm, ZWE 2007, 135, 140 = ZMR 2007, 296; Becker, in: Bärmann, WEG, 15. Aufl. 2023, § 16, Rn. 147).
  • LG Düsseldorf, 12.11.2007 - 25 T 328/07

    Unterliegen der Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster als

    Eine Ungleichbehandlung dahingehend, die Eigentümer, die aufgrund des Beschlusses aus dem Jahre 1983 die Kosten für die Sanierung der Fenster vollständig selbst getragen haben, nunmehr über ihre Beiträge zu den Gemeinschaftskosten zusätzlich die Sanierung der Fenster anderer Wohnungseigentümer mittragen lassen zu müssen, ist nicht hinnehmbar und führt, wenn man die Gesamtheit der für die Tragung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten innerhalb der Gemeinschaft geltenden Regelung ins Auge fasst, zu einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke (OLG Hamm, ZWE 2007, 135).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3290
OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05 (https://dejure.org/2006,3290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.07.2006 - 15 W 440/05 (https://dejure.org/2006,3290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 15 W 440/05 (https://dejure.org/2006,3290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Auslegung einer Teilungserklärung; Zulässigkeit der Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels; Voraussetzung für einen Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels aus dem ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • ibr-online

    Rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Diese Auslegung kann der Senat selber vornehmen, weil es sich hinsichtlich der Änderung der Berechnungsgrundlagen um einen Beschluss mit länger dauernder Wirkung handelt, an den auch der Sonderrechtsnachfolger gebunden ist (BGH NJW 1998, 3713).

    Maßgebend sind dabei der Wortlaut und die Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    In diesen Fällen kann sich zwar nach gefestigter Rechtsprechung aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ergeben, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihm als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791).

    In Übereinstimmung hiermit ist für den Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ohne Öffnungsklausel (siehe oben 1a) anerkannt, dass eine Anpassung, die durch gerichtliche Entscheidung und nicht durch Vereinbarung der Miteigentümer erfolgt, erst ab Rechtskraft der Entscheidung Wirkung erlangt (vgl. BGH NJW 1995, 2791 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1987, 71).

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Auch wenn der in einer Gemeinschaftsordnung festgesetzte Verteilungsschlüssel bei Vorliegen einer Öffnungsklausel grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann, ist eine solche Abänderung ist jedoch nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832; Senat FGPrax 2000, 100/102; Beschl. v. 20.12.2004, 15 W 367 - 369/04 = OLGReport 2005, 262 (Ls.)).
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Auch wenn der in einer Gemeinschaftsordnung festgesetzte Verteilungsschlüssel bei Vorliegen einer Öffnungsklausel grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann, ist eine solche Abänderung ist jedoch nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832; Senat FGPrax 2000, 100/102; Beschl. v. 20.12.2004, 15 W 367 - 369/04 = OLGReport 2005, 262 (Ls.)).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Nimmt ein Eigentümerbeschluss auf Gegenstand Bezug, so reicht es aus, dass dieser mit genügender Bestimmtheit feststellbar ist (BayObLG WuM 1993, 707; FGPrax 2005, 14).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Entscheidend kann nur sein, dass die Eigentümerversammlung als das nach der Teilungserklärung dazu berufene Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft die Regelung getroffen hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2004, 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04, zitiert nach JURIS).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Anders mag dies sein, wenn der geltende Verteilungsschlüssel unpraktikabel ist oder zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. BayObLG WuM 1992, 156, 157; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1306).
  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    In Bezug auf den Kostenverteilungsschlüssel ist dies insbesondere dann der Fall, wenn sich die Verhältnisse gegenüber früher in wesentlichen Punkten geändert haben oder die ursprünglich vorgesehene Verteilung - weil den tatsächlichen Verhältnissen nicht angemessen - sich nicht bewährt hat (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2000, 102).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Der Senat vermag sich hingegen nicht der vom Landgericht angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt (NZM 2001, 140) anschließen, soweit dieses es auch bei Vorliegen einer Öffnungsklausel für notwendig erachtet, dass außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem geltenden Schlüssel grob unbillig erscheinen lassen.
  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 113/91

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Anders mag dies sein, wenn der geltende Verteilungsschlüssel unpraktikabel ist oder zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. BayObLG WuM 1992, 156, 157; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1306).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 56/54

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2007, 293, 295; Riecke/Schmid/Elzer, aaO, Rdn. 86a).
  • LG München I, 02.09.2010 - 36 S 19072/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit einer vertraglichen

    Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände In Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2007, 293, 295; Riecke/Schmid/Elzer, aaO, Rdn. 86 a).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2006 - 11 U 133/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9301
OLG Köln, 20.12.2006 - 11 U 133/06 (https://dejure.org/2006,9301)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2006 - 11 U 133/06 (https://dejure.org/2006,9301)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 11 U 133/06 (https://dejure.org/2006,9301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beweislastverteilung bei Gewährleistungsausschluss

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04

    Pflichten des Verkäufers eines Grundstücks zur Offenbarung sichtbarer Sachmängel

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2006 - 11 U 133/06
    Die Beweislast für diesen Ausnahmetatbestand obliegt nach allgemeinen Grundsätzen den Beklagten (OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621; H.P. Westermann in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 444 Rn. 17; Faust in: Bamberger/Roth, BGB, § 444 Rn. 21).

    Im Rahmen dessen müssen diese auch beweisen, dass die Kläger sie über den Mangel nicht aufgeklärt haben (OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621; zu § 123 BGB und § 463 BGB a. F. BGH NJW 2001, 64, 65; NJW 2003 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Auflage, § 463 Rn. 5 und § 123 Rdn. 5 f.).

    Diese Beweislastverteilung wird nicht dadurch geändert, dass die Kläger in der genannten Klausel des notariellen Kaufvertrages versichert haben, dass ihnen verborgene Mängel nicht bekannt seien (BGH NJW 2003, 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382; OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621).

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2006 - 11 U 133/06
    Im Rahmen dessen müssen diese auch beweisen, dass die Kläger sie über den Mangel nicht aufgeklärt haben (OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621; zu § 123 BGB und § 463 BGB a. F. BGH NJW 2001, 64, 65; NJW 2003 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Auflage, § 463 Rn. 5 und § 123 Rdn. 5 f.).

    Diese Beweislastverteilung wird nicht dadurch geändert, dass die Kläger in der genannten Klausel des notariellen Kaufvertrages versichert haben, dass ihnen verborgene Mängel nicht bekannt seien (BGH NJW 2003, 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382; OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621).

  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2006 - 11 U 133/06
    Im Rahmen dessen müssen diese auch beweisen, dass die Kläger sie über den Mangel nicht aufgeklärt haben (OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621; zu § 123 BGB und § 463 BGB a. F. BGH NJW 2001, 64, 65; NJW 2003 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Auflage, § 463 Rn. 5 und § 123 Rdn. 5 f.).

    Diese Beweislastverteilung wird nicht dadurch geändert, dass die Kläger in der genannten Klausel des notariellen Kaufvertrages versichert haben, dass ihnen verborgene Mängel nicht bekannt seien (BGH NJW 2003, 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382; OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621).

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2006 - 11 U 133/06
    Im Rahmen dessen müssen diese auch beweisen, dass die Kläger sie über den Mangel nicht aufgeklärt haben (OLG Hamm OLGR 2005, 27 = MDR 2005, 621; zu § 123 BGB und § 463 BGB a. F. BGH NJW 2001, 64, 65; NJW 2003 754, 755; NJW 2003, 2380, 2382; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Auflage, § 463 Rn. 5 und § 123 Rdn. 5 f.).
  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 212/04

    Anforderungen an die Formulierung des Antrags in der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2006 - 11 U 133/06
    Was beantragt wird, kann sich aber auch ohne förmlichen Antrag aus der Berufungsbegründungsschrift ergeben, wenn klar ist, in welchem Umfang die Beschwer bekämpft werden soll (BGH NJW 2006, 2705 = MDR 2006, 1249; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auflage, § 520 Rn. 28 jew. m. w. N.).
  • OLG Köln, 27.10.2015 - 22 U 93/14

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses

    Hierfür ist der Käufer darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 2003, 2380; OLG Köln OLGR 2007, 268).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 12 U 56/08

    Verspätete Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

    Zutreffend ist das Landgericht bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass die Beweislast für das Vorliegen offenbarungspflichtiger Mängel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie für ein arglistiges Verschweigen dieser Mängel durch den Verkäufer bei dem Käufer, hier also dem Kläger, liegt (vgl. für § 123 BGB:BGH, NJW 2001, 64 [65] zu III.; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., § 123 Rdnr. 30; für § 444 BGB: OLG Hamm, MDR 2005, 621, bei juris zu Rdnr. 15; OLG Köln, Urteil v. 20. Dezember 2006 -11 U 133/06, bei juris zu Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

    Dabei ist zwar grundsätzlich der Käufer dafür beweispflichtig, dass eine vom Verkäufer substantiiert behauptete Information nicht erfolgt ist (BGH NJW 2003, 2380; OLG Köln OLGR 2007, 268).

    Hierfür ist der Käufer darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 2003, 2380; OLG Köln OLGR 2007, 268).

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05 - 250   

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https://dejure.org/2006,8967
OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05 - 250 (https://dejure.org/2006,8967)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.12.2006 - 4 U 669/05 - 250 (https://dejure.org/2006,8967)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 4 U 669/05 - 250 (https://dejure.org/2006,8967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer an eine Altfassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) angelehnten Klausel eines Bauvertrags; Anspruch auf Gewährleistung aus einem Bauvertrag; Verjährungsunterbrechende Wirkung einer schriftlichen Mängelanzeige; ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 198; ; BGB § 203; ; BGB § 478 a.F.; ; BGB § 478 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 638 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 S. 1 letzte Alternative a.F.; ; BGB § 638 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 639 Abs. 1; ; BGB § 768 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 5 S. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AGBG § 5; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Wirkung einer Baumängelanzeige auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche

  • ibr-online

    Auslegung einer an eine Altfassung der VOB/B angelehnten Klausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    BGB-Bauvertrag: Isoliert vereinbarte VOB/B-Klauseln werden auch nur isoliert ausgelegt! (IBR 2007, 308)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile v. 21.1.1993 - VII ZR 127/91, NJW 1993, 1131; VII ZR 221/91, NJW 1991, 1132) ist der Unternehmer, der Sicherheiten geleistet hat, nur in gleicher Weise schützenswert, wie wenn er den Werklohn noch nicht vollständig erhalten hätte.
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    aa) Zwar ist der Klägerin zuzugestehen, dass es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer früheren Fassung der VOB/B entsprach, die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung zumindest in ihrer Wirkung einer die Verjährung unterbrechenden Handlung gleichzusetzen (BGHZ 53, 122, 126; 58, 7, 10; 59, 323, 324; 62, 293; 66, 142, 144).
  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 148/67

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund verjährter Ansprüche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    aa) Zwar ist der Klägerin zuzugestehen, dass es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer früheren Fassung der VOB/B entsprach, die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung zumindest in ihrer Wirkung einer die Verjährung unterbrechenden Handlung gleichzusetzen (BGHZ 53, 122, 126; 58, 7, 10; 59, 323, 324; 62, 293; 66, 142, 144).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile v. 21.1.1993 - VII ZR 127/91, NJW 1993, 1131; VII ZR 221/91, NJW 1991, 1132) ist der Unternehmer, der Sicherheiten geleistet hat, nur in gleicher Weise schützenswert, wie wenn er den Werklohn noch nicht vollständig erhalten hätte.
  • BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    aa) Zwar ist der Klägerin zuzugestehen, dass es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer früheren Fassung der VOB/B entsprach, die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung zumindest in ihrer Wirkung einer die Verjährung unterbrechenden Handlung gleichzusetzen (BGHZ 53, 122, 126; 58, 7, 10; 59, 323, 324; 62, 293; 66, 142, 144).
  • BGH, 27.04.1972 - VII ZR 144/70

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz entfernterer Mängelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    Dieser Zweck rechtfertige es - so BGHZ 58, 332, 335 - die verjährungsunterbrechende Wirkung der Beseitigungsaufforderung selbst dann anzuerkennen, wenn die kurze Verjährungsfrist der VOB/B im Einzelfall tatsächlich nicht zur Anwendung gelange.
  • BGH, 12.10.1972 - VII ZR 21/72

    Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung eines vertragswidrig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    aa) Zwar ist der Klägerin zuzugestehen, dass es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer früheren Fassung der VOB/B entsprach, die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung zumindest in ihrer Wirkung einer die Verjährung unterbrechenden Handlung gleichzusetzen (BGHZ 53, 122, 126; 58, 7, 10; 59, 323, 324; 62, 293; 66, 142, 144).
  • BSG, 25.10.1990 - 3 RK 13/88

    Ende der Mitgliedschaft eines versicherungspflichtigen Studenten bei einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile v. 21.1.1993 - VII ZR 127/91, NJW 1993, 1131; VII ZR 221/91, NJW 1991, 1132) ist der Unternehmer, der Sicherheiten geleistet hat, nur in gleicher Weise schützenswert, wie wenn er den Werklohn noch nicht vollständig erhalten hätte.
  • BGH, 20.12.1971 - VII ZR 97/70

    Verjährungsverlängerung nach § 13 Nr. 5 VOB (B)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05
    aa) Zwar ist der Klägerin zuzugestehen, dass es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer früheren Fassung der VOB/B entsprach, die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung zumindest in ihrer Wirkung einer die Verjährung unterbrechenden Handlung gleichzusetzen (BGHZ 53, 122, 126; 58, 7, 10; 59, 323, 324; 62, 293; 66, 142, 144).
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